Häufig gestellte Fragen zu LeihLaptops für Lehrkräfte

      
                                                             

In diesem Beitrag werden häufig gestellte Fragen zu den Leihgeräten für Lehrkräfte sowohl zu den iPad als auch zu den Windows-Geräten beantwortet. Die Fragen wurden u.a. in den Online-Sprechstunden des Schulträgers zu Themen der schulischen Informationstechnologie oder dem Support-Team gestellt. 
Dieser Beitrag wurde im April 2023 erstellt und spiegelt die aktuellen Informationen zu diesem Zeitpunkt wieder. 

Wir haben aktuell nicht ausreichend Leihgeräte für Lehrkräfte. Dazu wollten wir wissen, inwiefern haben wir die Möglichkeit haben, weitere Leihgeräte zu erhalten oder die Leih-Laptops für Lernende als Lehrkräfte mit nach Hause zu nehmen?

Wenn Sie weitere Leihgeräte für Lehrkräfte benötigen, wenden Sie sich gerne mit einer E-Mail an it-schule@kreis-offenbach.de. Die Mitnahme der Leih-Laptops für Lernende durch Lehrkräfte nach Hause ist nicht vorgesehen und gestattet.  


Wir haben uns damals für die Windows-Laptops als Leihgeräte für Lehrkräfte entschieden. Die Entscheidung in der Schulkonferenz war sehr knapp. Da einige Lehrkräfte eher unzufrieden mit den Laptops sind, wollten wir wissen, ob die Schule die Möglichkeit hat, iPads und Windows-Geräte als Leihgeräte zu benutzen.

Die Schulen haben sich für eine Art der Leihgeräte entschieden. Aufgrund des Administrationsaufwandes verfolgen wir im Kreis Offenbach den Ansatz „ein Gerätetyp pro Schule“. Ein Wechsel der Gerätetyps ist nicht vorgesehen. 


Wie bekommen wir als Schule zusätzlich Leihgeräte für Lehrkräfte, wenn diese benötigt werden?

Um zusätzliche Leihgeräte für Lehrkräfte zu erhalten, wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail an unser Support-Team an it-schule@kreis-offenbach.de.


Inwiefern gab es im Prozess der Leihverträge für Lehrkräfte (Leihvertrag zwischen dem staatlichen Schulamte und Lehrkräften für die Ausgabe der Geräte aus Annex III) eine Veränderung des Vertrags.

Im Laufe der Vertragserstellung hat sich dieser Vertrag verändert. Der Personalrat der Lehrkräfte war in dem Prozess der Erstellung und Veränderungen des Vertrags involviert. 


Inwieweit kann der CompanyStore auch auf dem privaten Laptop installiert oder genutzt werden.

Der "CompanyStore" auf den Windows-Geräten ist eine Art besonderer „App-Store“ für die LeihLaptops für Lehrkräfte. Alle Programme, die dort beinhaltet sind, können auch normal auf den privaten Windows-Laptop heruntergeladen und installiert werden. 

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Kreisverwaltung Offenbach - Fachdienst Informationstechnologie

Werner-Hilpert-Str. 1,  63128 Dietzenbach

Homepage: www.kreis-offenbach.de


Für weitere Anfragen oder Probleme bitten wir Sie sich per E-Mail an it-schule@kreis-offenbach.de zu wenden.


Stand: April 2023